
Die PV-Anlage wird als Bestandteil der Mietsache integriert – vergleichbar mit einer Einbauküche.
Der Solarstrom wird nicht an die Mieter verkauft.
Sie bleiben in Ihrer gewohnten Rolle als Vermieter und übernehmen keine energiewirtschaftlichen Aufgaben.
Für Neuvermietung und Bestand stellen wir rechtlich vorbereitete Vertragsunterlagen zur Verfügung.
Unser Mieterstrommodell wurde gemeinsam mit einer auf Miet- und Energierecht spezialisierten Kanzlei entwickelt und geprüft.
Unser Mieterstromkonzept basiert auf Mietrecht und damit weitgehend unabhängig von kurzfristigen Änderungen im Energierecht.
Während sich EEG-Regelungen und Einspeisevergütungen regelmäßig an Marktbedingungen anpassen, basiert die Wirtschaftlichkeit unseres Modells auf vertraglich geregelten Mieteinnahmen. Diese Einnahmen sind planbar und langfristig kalkulierbar, da sie Teil des Mietverhältnisses sind und nicht von staatlichen Förderhöhen oder Vergütungssätzen abhängen.